AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) durch Rent a Brasileiro Catering zum Gegenstand haben.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Rent a Brasileiro Catering ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von Rent a Brasileiro Catering maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber Rent a Brasileiro Catering abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Geschäftsbedingungen unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

a) Die Beauftragung von Rent a Brasileiro Catering mit der Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstaltungsvertrages durch beide Parteien bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch Rent a Brasileiro Catering.

b) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Rent a Brasileiro Catering zu gefährden droht, so kann Rent a Brasileiro Catering den Vertrag einseitig beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Rent a Brasileiro Catering über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den Kunden nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß informiert wurde.

3. Leistungsumfang

a) Art und Umfang der von Rent a Brasileiro Catering zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Veranstaltungsvertrag. Soweit darüber hinaus keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, erbringt Rent a Brasileiro Catering folgende Leistungen:

aa) Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken
Die Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken umfasst insbesondere die sach- und fachgerechte Herstellung von Speisen und ggf. Getränken durch Servicepersonal.
bb) Service und Bedienung
Service und Bedienung umfasst die Stellung von Servicepersonal im Rahmen der Erforderlichkeit. Diesbezüglich obliegt die Disposition Rent a Brasileiro Catering , soweit zwischen den Parteien nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

cc) Leistungsumfang
Die Leistungen von Rent a Brasileiro Catering umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon aus genommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Rent a Brasileiro Catering ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Kunde.

b) Sämtliches von Rent a Brasileiro Catering eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von Rent a Brasileiro Catering .

c) Alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und von Rent a Brasileiro Catering angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Rent a Brasileiro Catering und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung anRent a Brasileiro Catering zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Kunden in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

d) Rent a Brasileiro Catering ist nach besten Kräften bemüht, auch kurzfristige Leistungsergänzungen bzw. -erweiterungen zu erfüllen. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, ist Rent a Brasileiro Catering nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen, die in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geäußert werden, zu erbringen.

e) Rent a Brasileiro Catering ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen.

4. Vergütung

Soweit im Einzelfall keine Preise vereinbart wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste von Rent a Brasileiro Catering. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.

a) Auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer ist eine Vorauszahlung von mindestens 50 % zu leisten. Der Zahlungseingang hat spätestens 7 Werktage nach der Buchungsbestätigung auf das folgende Konto von Rent a Brasileiro Catering zu erfolgen:
DEUTSCHE BANK, IBAN DE98 hier hin, BIC hier hin

c) Rent a Brasileiro Catering rechnet innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung über die Veranstaltung gegenüber dem Kunden ab. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

d) Soweit eine Pauschale pro Teilnehmer für die Erbringung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, Rent a Brasileiro Catering die Anzahl der tatsächlich Teilnehmer unverzüglich bis 7 Tage vor Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Soweit die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer die Anzahl der vereinbarten Teilnehmer übersteigt, findet eine Anpassung der vereinbarten Pauschale im Verhältnis der tatsächlich Erschienenen zu den vereinbarten Teilnehmerzahlen statt.

e) In Fällen höherer Gewalt, durch welche die gegenseitige Leistungserbringung unmöglich gemacht wird, sind beide Parteien für die Dauer der Leistungsstörung von der Erbringung der Leistungspflichten befreit. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Rent a Brasileiro Catering hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

5. Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages

a) Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält Rent a Brasileiro Catering bei Bekanntgabe des Ausfalls:

  • Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie temporäre Bauten zum Gegenstand haben:
  • bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
  • ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung.

  • Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal, Speisen und Veranstaltungsequipment (Technik und Non Food Equipment) zum Gegenstand haben:
  • zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
  • zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 %,
  • ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung.

  • Bei Verträgen, die die Lieferung von Getränken zum Gegenstand haben
  • zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
  • ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 40 % der vereinbarten Vergütung.
  • Soweit der Kunde nachweist, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden für Rent a Brasileiro Catering entstanden ist, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Rent a Brasileiro Catering ist ebenfalls berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen.

b) Rent a Brasileiro Catering ist berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn

  • der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erbringt;
  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird;

Ziffer 2 b) bleibt hiervon unberührt.
Soweit Rent a Brasileiro Catering von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Rent a Brasileiro Catering durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

a) Der Kunde verpflichtet sich, Rent a Brasileiro Catering bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die garantierte Teilnehmerzahl für die Bewirtung schriftlich mitzuteilen. Die Zahl bildet die Abrechnungsgrundlage. Eine Unterschreitung der gemeldeten Zahl bleibt unberücksichtigt; eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.

b) Im Falle der Überschreitung der Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

c) Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Rent a Brasileiro Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

d) Verschieben sich die vereinbarten Zeiten hinsichtlich des Beginns oder des Endes der Veranstaltung und stimmt Rent a Brasileiro Catering diesen zu, so kann Rent a Brasileiro Catering die zusätzliche Leistungsbereitschaft dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, Rent a Brasileiro Catering trifft daran ein Verschulden.

7. Gewährleistung, Haftung, Versicherung

a)Rent a Brasileiro Catering führt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch. Rent a Brasileiro Catering haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes nichts anderes ergibt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rent a Brasileiro Catering auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden und begrenzt der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit Rent a Brasileiro Catering eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Rent a Brasileiro Catering.

b) Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung hat der Kunde nach Aufforderung durch Rent a Brasileiro Catering die vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Quantität zusammen zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt nachfolgende Ziffer 7e). Nach Prüfung und Übernahme der Speisen und Getränke geht die Gefahr auf den Kunden über.

c) Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Rent a Brasileiro Catering kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

d) Rent a Brasileiro Catering unterhält im Hinblick auf die vereinbarte Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall vorsieht:
1.000.000,- EUR für Personen- und/oder Sachschäden
500.000,- EUR für Vermögensschäden

e) Beanstandungen sind vom Kunden der Rent a Brasileiro Catering unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Beanstandungen während der Veranstaltung mündlich mitgeteilt, so hat der Verantwortliche von Rent a Brasileiro Catering diese vor Ort schriftlich aufzunehmen und sich gegenzeichnen zu lassen. Dies entbindet den Kunden nicht von der nachträglichen schriftlichen Meldung. Kommt der Kunde dieser Beanstandungspflicht nicht innerhalb einer Frist von vier Werktagen ordnungsgemäß nach und können die beanstandeten Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln oder Beanstandungen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegenRent a Brasileiro Catering hergeleitet werden.
Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Rent a Brasileiro Catering.

f) Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Er kann eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

8. Sonstiges

a) Soweit Brasileiro Catering für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Brasileiro Catering im Namen und auf Rechnung des Kunden. Gleiches gilt für das Engagement von Künstlern, Schaustellern, Musikern etc. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der besorgten Einrichtungen und stellt Food affairs von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. dem Engagement der Personen frei. Dies gilt nicht, soweit Brasileiro Catering in diesem Zusammenhang grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht.

b) Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung behördlicher Auflagen (z. B. Sperrstunde) sowie für gesetzliche Bestimmungen (z. B. Nachtruhe).

c) Der Kunde darf Namen und Markenzeichen der Brasileiro Catering im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Brasileiro Catering nutzen.

9. Schlussbestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

b) Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

c) Für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Brasileiro Catering und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

d) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist – soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind – Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.

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